1. Examen Bayern 2025 I 5 ÖffRj
Heute mal mit drei (!) Zulässigkeitsprüfungen und noch ein bisschen BGB AT am Schluss lol.
Teil 1:
LRA genehmigt einen Bauantrag für ein Flüchtlingsheim in einem Gebiet im Innenbereich ohne BPlan, das im Flächennutzungsplan als Industriegebiet ausgewiesen ist und wo sich unter anderem ein Betonwerk und eine Schreinerei befinden.
Die Gemeinde beantragt beim LRA, dass die Frist für ihr Einvernehmen verlängert wird, LRA stimmt zu, Gemeinde verweigert am Ende das Einvernehmen, LRA ersetzt das gemeindliche Einvernehmen.
Sowohl die Inhaberin des Schreinereibetriebs N, als auch die Gemeinde wehren sich im Eilrechtsschutz gegen die Baugenehmigung.
Auf 246 Abs. 10 - 12 u. 15 BauGB wird hingewiesen
- ist der Antrag der N erfolgreich?
- ist der Antrag der Gemeinde zulässig?
Abwandlung:
N hat ausversehen bei der Nachbarbeteiligung das falsche Kästchen angekreuzt und zugestimmt. Sie erfährt davon und „widerruft“ ihre Zustimmung Wochen später, nachdem der Antrag schon beim LRA liegt und beruft sich dabei auf 183 BGB
Ist der Antrag der N zulässig?