1. Examen Bayern Klausur 4 2025/1 Strafrecht

So, diesmal dachte ich mir, schicke ich gleich ein Gedächtnisprotokoll für Strafrecht. Es war eine sehr Zeit intensive Klausur. Vor allem inklusive kompletter Revisionsklage also Zulässigkeit und Begründetheit im Teil zwei.

Hier also jetzt schnell das Gedächtnis Protokoll :

Ausführender täter bei allem “A”. Teil 1: Tatkomplex 1: Körperverletzung wegen vermeintlichem Angriff. Aber ETBI inkl notwehrexzess.

Tatkomplex 2: Diebstahl bzw räuberischer Diebstahl wobei er nur dachte entdeckt zu werden aber eigtl wollte die Personnur zum Zug und hat von der Wegnahme nichts gewusst

Tatkomplex 3: eindringen in Wohnung um ein Gemälde zu stehlen mit einem vom früheren Bewohner ausgehändigten Schlüssel. Gemälde wird nicht gefunden. Dann stiehlt er stattdessen ein Hundehalsband.EDIT: das er plant sogleich zuhause zu “verfeuern” im Kamin (macht er aber nie)

Tatkomplex 4: Das gestohlene Hundehalsband steckt er in die Tasche einer bekannten um nicht als Täter hinter dem Diebstahl entdeckt zu werden.

Frage: Strafbarkeit des A.

123, 224, 221, 323c waren ausgeschlossen

Teil 2: Revisionsklage Zulässigkeit und begründetheit bei Verständigung nach 257c