Unruhe im Telemedizin-Markt?
Im Telemedizin-Markt herrscht gerade vermutlich ein wenig Unruhe. Zum einen sorgen zwei Urteile für Aufsehen, die in den letzten Wochen ergangen sind. Das eine stammt vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt gegen Bloomwell und ist bereits etwas älter. Es geht um die Verrechnung zwischen Ärzten und Plattformen, die so nach Auffassung des Gerichts nicht zulässig ist.
Ein weiteres Urteil ist vor Kurzem gegen Dr. Ansay vom Landgericht (LG) Hamburg ergangen. Hierbei geht es um verschiedene Punkte im Bereich des Heilmittelwerbegesetzes und um Werbung für telemedizinische Dienste. Vor allem in der Frage, wie das zweite Urteil genau zu interpretieren ist, sind sich die Akteure im Markt noch unschlüssig. Das Meinungsspektrum reicht von „Das wird in Zukunft gar nicht mehr möglich sein“ bis hin zu „Es darf einfach keine Werbung mehr dafür gemacht werden“.
Interessanterweise haben sich meine Kontakte hierzu bislang nicht allzu ausführlich geäußert.
Heute machte dann auch noch die Runde, dass die Apotheke Cann24 aus Hamburg Ärzten von Telemedizin-Plattformen einen Fragebogen geschickt hat – mit Fragen zur Approbation, zur Signatur und zum tatsächlichen Arztsitz. Das Ganze soll wohl auf Betreiben einer Hamburger Behörde stattfinden. Nur wer den Online-Fragebogen ausfüllt, wird von Cann24 weiterhin beliefert. Vermutlich handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme – möglicherweise auch als Reaktion auf die ZDF-Dokumentation über Dr. Ansay, in der eine Ärztin im Ausland gefunden wurde, die an der angegebenen Adresse keinen öffentlich sichtbaren Sitz hatten.
Interessant ist auch, dass die Nachregulierung dieses Marktes anscheinend über Behörden und Apothekerkammern erfolgt und weniger öffentlich präsent ist. Dabei stellt sich die Frage, ob die Branche nicht auch selbst eine Mitschuld trägt. Wenn man sich das Maß an Werbung anschaut – vom Späti-Display bis hin zu Instagram –, hat der Markt aggressiv neue Patienten umworben und dabei bereits gegen viele geltende Regeln verstoßen.
Jetzt scheint die Zeit zu beginnen, in der sich Behörden dieser Themen annehmen und Gerichte sich damit beschäftigen.
Links zu beiden Urteilen im ersten Kommentar.