Wiederbaschaffungswert vom TÜV abhängig?
Moin, hatte heute morgen einen Unfall, mir ist einer rein gefahren in die Seite. Soweit nur Lackschäden. Jetzt ist es so, dass mein TÜV diesen Monat fällig ist und dafür auch schon alles gemacht wurde (komplette Bremsanlage neu etc...). Macht es Sinn vor dem Termin mit dem Gutachter TÜV zu machen oder hat das beim Wiederbeschaffungswert keine Relevanz?
Vorraussichtlich wird es ein Totalschaden sein, beim letzten Unfall vor etwa einem Jahr lag der Wiederbeschaffungswert bei 3500€, dieser wurde repariert mit Gutachterbestätigung.
Diesmal wäre eine komplette neu lackierung vom vorderen bis zum hinteren Kotflügel notwendig, plus Spiegel und eine Zierleiste die nichtmehr lieferbar ist. Deshalb werde ich das Geld zur Seite legen und die Kiste fahren bis der TÜV uns scheidet.