AfD erneut vor Gericht gescheitert. Diesmal in Brandenburg.
„Die AfD-Brandenburg wurde laut Medienberichten vom Verfassungsschutz beinahe als gesichert rechtsextrem hochgestuft“. Warum eigentlich nur „beinahe“?
Zusammenfassend:
„Das Verwaltungsgericht Potsdam hat am Donnerstag einen Eilantrag des Landesverbandes, der als rechtsextremer Verdachtsfall gilt, gegen eine Verfügung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg abgelehnt. Somit darf die AfD ein KI-generiertes Wahlwerbevideo nicht mehr verbreiten, in dem rassistische Stereotype bedient werden“.
„In dem Spot auf Facebook werden plakative Bilder genutzt, um etwa Schwarze Menschen pauschal als Drogenkriminelle darzustellen. Übergriffe, Überfremdung, [.]“.
Das Video verstoße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und „ist für Kinder und Jugendliche […] „entwicklungsbeeinträchtigend““. So das Urteil aus Potsdam.
AfD ist diskriminierend und menschenverachtend: „während des Brandenburger Landtagswahlkampfes forderte der radikale Landesverband, Ukrainer und Geflüchtete von öffentlichen Veranstaltungen auszuschließen“.
„Das Gericht verwies darauf, dass es den Beteiligten möglich sei, in die nächste Instanz – das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg – zu gehen“. Sollen sie tun und kläglich scheitern!
„Die AfD-Brandenburg wurde laut Medienberichten vom Verfassungsschutz beinahe als gesichert rechtsextrem hochgestuft“. Warum eigentlich nur „beinahe“?
Zusammenfassend:
„Das Verwaltungsgericht Potsdam hat am Donnerstag einen Eilantrag des Landesverbandes, der als rechtsextremer Verdachtsfall gilt, gegen eine Verfügung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg abgelehnt. Somit darf die AfD ein KI-generiertes Wahlwerbevideo nicht mehr verbreiten, in dem rassistische Stereotype bedient werden“.
„In dem Spot auf Facebook werden plakative Bilder genutzt, um etwa Schwarze Menschen pauschal als Drogenkriminelle darzustellen. Übergriffe, Überfremdung, [.]“.
Das Video verstoße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und „ist für Kinder und Jugendliche […] „entwicklungsbeeinträchtigend““. So das Urteil aus Potsdam.
AfD ist diskriminierend und menschenverachtend: „während des Brandenburger Landtagswahlkampfes forderte der radikale Landesverband, Ukrainer und Geflüchtete von öffentlichen Veranstaltungen auszuschließen“.
„Das Gericht verwies darauf, dass es den Beteiligten möglich sei, in die nächste Instanz – das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg – zu gehen“. Sollen sie tun und kläglich scheitern!