AfD erneut vor Gericht gescheitert. Diesmal in Brandenburg.

„Die AfD-Brandenburg wurde laut Medienberichten vom Verfassungsschutz beinahe als gesichert rechtsextrem hochgestuft“. Warum eigentlich nur „beinahe“?

Zusammenfassend:

„Das Verwaltungsgericht Potsdam hat am Donnerstag einen Eilantrag des Landesverbandes, der als rechtsextremer Verdachtsfall gilt, gegen eine Verfügung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg abgelehnt. Somit darf die AfD ein KI-generiertes Wahlwerbevideo nicht mehr verbreiten, in dem rassistische Stereotype bedient werden“.

„In dem Spot auf Facebook werden plakative Bilder genutzt, um etwa Schwarze Menschen pauschal als Drogenkriminelle darzustellen. Übergriffe, Überfremdung, [.]“.

Das Video verstoße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und „ist für Kinder und Jugendliche […] „entwicklungsbeeinträchtigend““. So das Urteil aus Potsdam.

AfD ist diskriminierend und menschenverachtend: „während des Brandenburger Landtagswahlkampfes forderte der radikale Landesverband, Ukrainer und Geflüchtete von öffentlichen Veranstaltungen auszuschließen“.

„Das Gericht verwies darauf, dass es den Beteiligten möglich sei, in die nächste Instanz – das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg – zu gehen“. Sollen sie tun und kläglich scheitern!

—> https://archive.ph/20250213154006/https://www.morgenpost.de/berlin/article408301018/afd-brandenburg-darf-rassistisches-ki-video-nicht-verbreiten.html

„Die AfD-Brandenburg wurde laut Medienberichten vom Verfassungsschutz beinahe als gesichert rechtsextrem hochgestuft“. Warum eigentlich nur „beinahe“?

Zusammenfassend:

„Das Verwaltungsgericht Potsdam hat am Donnerstag einen Eilantrag des Landesverbandes, der als rechtsextremer Verdachtsfall gilt, gegen eine Verfügung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg abgelehnt. Somit darf die AfD ein KI-generiertes Wahlwerbevideo nicht mehr verbreiten, in dem rassistische Stereotype bedient werden“.

„In dem Spot auf Facebook werden plakative Bilder genutzt, um etwa Schwarze Menschen pauschal als Drogenkriminelle darzustellen. Übergriffe, Überfremdung, [.]“.

Das Video verstoße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und „ist für Kinder und Jugendliche […] „entwicklungsbeeinträchtigend““. So das Urteil aus Potsdam.

AfD ist diskriminierend und menschenverachtend: „während des Brandenburger Landtagswahlkampfes forderte der radikale Landesverband, Ukrainer und Geflüchtete von öffentlichen Veranstaltungen auszuschließen“.

„Das Gericht verwies darauf, dass es den Beteiligten möglich sei, in die nächste Instanz – das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg – zu gehen“. Sollen sie tun und kläglich scheitern!

—> https://archive.ph/20250213154006/https://www.morgenpost.de/berlin/article408301018/afd-brandenburg-darf-rassistisches-ki-video-nicht-verbreiten.html