Eigentümergemeinschaft - Rechtmäßigkeit eigenmächtig durchgeführter Instandhaltungsmaßnahmen und Kostenbeteiligung

Wir wohnen in einem Gebäude mit 10 Parteien, davon sind 3 Eigentümer. Uns gehört eine Wohnung, in der wir auch selbst leben. Die Verwaltung übernimmt einer der anderen Eigentümer, dem auch alle vermieteten Wohnungen im Haus gehören.

Im letzten Jahr hat dieser Eigentümer ohne Rücksprache eine Seite des Hauses für 18.000 € streichen lassen. Ein Zehntel dieser Summe wurde auf unser Konto umgelegt.

Im Dezember ließ er außerdem den Zaun an der Terrasse erneuern. Die Terrasse ist grundsätzlich für alle frei nutzbar, aber ein abgegrenzter Bereich — den nur seine Mieter verwenden — wurde dabei ebenfalls erneuert. Diese Arbeiten kosteten über 4.000 €, von denen ebenfalls 1/10 auf uns umgelegt wurde.

Wir wurden vor beiden Maßnahmen weder informiert noch beteiligt, obwohl es sich um größere Ausgaben handelt.

Unsere Fragen: •Darf er das so einfach entscheiden, nur weil er die Mehrheit besitzt? •Müssen wir uns an diesen Kosten beteiligen, obwohl keine Abstimmung stattfand? •Gibt es rechtliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen?

Zudem wirkt die beauftragte Firma dubios — wir bezweifeln, ob hier wirtschaftlich und im Sinne der Gemeinschaft gehandelt wurde.