Vermieterin will 2000€ für Ersatz einer schlecht geschnittenen Hecke

Guten Morgen,

wir haben unsere vorherige Wohnung am ende Januar verlassen und befinden uns derzeit in Verhandlungen mit unserer Vermieterin bezüglich der Rückzahlung der Kaution. Das Hauptthema der Diskussion ist der kleine Garten, der zur Mietwohnung gehörte.

Insbesondere geht es um eine Hecke, die ich im Jahr 2022 geschnitten habe, allerdings nicht besonders gut. Unsere Vermieterin hat die Hecke seitdem mehrfach gesehen und geäußert, dass ihr das Erscheinungsbild nicht gefällt, aber keine weiteren Maßnahmen oder Anweisungen dazu gegeben. Nun hat sie einen professionellen Gärtner hinzugezogen, der in seinem Bericht angibt, dass die gesamte Hecke entfernt und ersetzt werden muss. Die Kosten dafür sollen von unserer Kaution abgezogen werden.

Im Mietvertrag steht: „Der Mieter ist für die Gartenpflege und das jährliche (fachmännische) Schneiden der Hecken verantwortlich.“ (Das Wort „jährlich“ ist im Vertrag falsch geschrieben.) Soweit ich das verstehe, hätte ich ohne weitere Anweisungen oder Erklärungen nicht gewusst, dass mein Handeln falsch war. Daher handelt es sich hier eher um einen Fehler in gutem Glauben als um grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Beschädigung. Um das Wort „fachmännisch“ zu klären: Sie und ihr Vater haben die Hecke auch einmal selbst geschnitten, was eindeutig nicht so verstanden werden kann, dass man „dafür jemanden beauftragen muss“, und sie hat (mündlich) zugestimmt, dass ich sie schneiden kann, bevor ich es versuche.

Der Gärtner hat Folgendes festgestellt:
"Die Scheinzypressenhecke an der Stirnseite des Gartens ist auf der Innenseite lückig und wurde oben bis in das alte Holz gekappt. An diesen Stellen wird diese nicht mehr austreiben, da Scheinzypressen artbedingt keine schlafenden Knospen besitzen (Proventivknospen). Das Wachstum findet bei dieser Art nur an den Triebspitzen statt.
Da diese teilweise entfernt wurden, ist ein gleichmäßiger, ästhetischer Wuchs der Hecke nicht mehr möglich, und aus unserer Sicht ein Austausch der Hecke erforderlich.
In diesem Zuge ist es auch nötig, den eingewachsenen Maschendrahtzaun zu erneuern."

Dies wurde jedoch nie mit mir besprochen, und es wurde mir nie erklärt, wie eine solche Hecke "korrekt" zu schneiden ist.

Können Sie bitte dringend klären, ob wir rechtliche Grundlagen haben, um die Forderung unserer Vermieterin über 2.000 € für den Austausch der Hecke anzufechten?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.