Aktuelles Wahlrecht: Alle Erststimmen aber keine Zweitstimmen. Was passiert?

Mit dem aktuellen Wahlrecht ist es ja so, dass die Erststimmen durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt werden müssen.

Angenommen es gibt 100 Wahlreise und damit ebenso viele Direktkandidaten. Wenn eine Partei 20 Wahlkreise gewinnt aber aber nur 15% der Zweitstimmen hat, gehen ihre 5 schwächsten / knappsten Direktkandidaten leer aus. Es ziehen also nur 15 statt 20 Abgeordnete in den Bundestag. Richtig?

Wenn die Partei aber min. 3 Direktmandate holt, dann zieht sie auch bei weniger als 3% als Zweitstimmen (nicht gedeckt + unter 5% Hürde) mit diesen 3 (oder mehr) Mandaten in den Bundestag ein. Richtig? Was passiert dann mit der Gesamtzahl der Sitze? Gibt es dann 103 Sitze und die übrigen Parteien haben damit prozentual etwas weniger (20% Zweitstimmen = 20 Sitze != 20% von 103) oder Gibt es wieder Ausgleichsmandate damit 20% Stimmen = 20% Sitze entspricht?

Was passiert wenn eine Partei A alle 100 Direktmandate gewinnt und Partei B 100% der Zweitstimmen? Klar, nicht besonders realistisch aber mich interessiert der Mechanismus.